Adalia Marienkäferlarven 30 Stk.
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Dieser Artikel erscheint voraussichtlich am 1. April 2023
- Artikel-Nr.: Z.8
Vorteile
- FACHMÄNNISCHE ERFAHRUNG
- STATTLICHE GRÖSSEN UND EXEMPLARE
- AUSERLESENE GÄRTNERQUALITÄT
- VERSAND SICHER & GESCHÜTZT SCHWEIZ
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Gegen Blattläuse
Der Einsatz von Nützlingen gegen Schädlinge ist die biologischste Art der Schädlingsbekämpfung. Gegen Blattläuse können die Larven des einheimischen Zweipunkt-Marienkäfers (Adalia bipunctata) ausgesetzt werden. Sie verzehren 100 oder mehr Läuse pro Tag. Die Käfer oder die Larven werden auf die von Blattläusen befallenen Pflanzen verteilt. Sie suchen systematisch die Pflanzen nach Blattläusen ab.
Bei Blattlausbefall werden pro Zweig oder pro Blattlauskolonie mindestens 2 Marienkäferlarven freigelassen. Die Tiere können entweder samt Trägermaterial auf die Blätter gestreut oder einzeln mit einem Pinsel in der Nähe von Blattlauskolonien vorsichtig auf die Blätter gesetzt werden.
Es befinden sich mindestens die auf der Packung angegebene Anzahl Larven in der Dose. Nicht alle Larven erreichen das Käferstadium; die Sterberate während der Larvenentwicklung ist bei Insekten allgemein hoch. Aber nicht jede unbewegliche Larve ist tot! Bei jeder Häutung sind die Larven fast starr; sie sollten bei diesem Vorgang nicht gestört werden. Die Puppe ist unbeweglich und gleicht in ihrer halbkugeligen Form schon etwas den ausgewachsenen Marienkäfern. Die Puppen dürfen nicht berührt werden. Die Dose erlaubt einen ausreichenden Luftaustausch.
Zur Beachtung: Vor, während und 3 – 5 Wochen nach dem Freilassen von Nützlingen dürfen die Pflanzen nicht mit chemischen Insektiziden behandelt werden. Ein sehr starker Blattlausbefall sollte jedoch vorranging mit einem biologischen Insektizid wie Natural oder NeemAzal-T/S reduziert werden. Die Nützlinge können nach Abtrocknen des Spritzbelags ausgesetzt werden. Zudem sollten die Pflanzen frei von Ameisen sein.
Anwendungsperiode: April bis Ende September/Anfang Oktober
Lagerung: Bei Erhalt sofort freilassen
Warnhinweis: Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikette und Produktinformationen lesen.
Wirkstoff und Gehalt: Adalia bipunctata
Betriebsmittelliste: Das Produkt ist auf der Betriebsmittelliste des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) aufgeführt und darf im biologischen Land- und Gartenbau verwendet werden.
Eidg. Zulassungsnummer: W-5765