Irreparable Schadensmeldung einreichen
Pflanzen sind lebende Organismen und können durch den Versand leichten Transportstress erleiden (z. B. Blattrisse, Blattabwurf oder einzelne beschädigte Triebe), teils auch zeitverzögert. Transportschäden werden von der Versicherung des Versanddienstleisters aber nur dann übernommen, wenn eine Pflanze irreparabel beschädigt ist also z. B. komplett gebrochen und ohne Chance auf Erholung.
Gültigkeit: 48 Stunden ab Erhalt der Ware.
Die nachstehenden Voraussetzungen sind zwingend zu erfüllen. Nur bei vollständiger Einhaltung kann eine gültige Schadensmeldung eingereicht werden, andernfalls verfällt der Anspruch automatisch.
- Fotodokumentation der Aussen- und Innenverpackung.
- Fotodokumentation sämtlicher kartonbezogener Beschädigungen (innen und aussen), insbesondere solcher, die auf Stösse oder Schläge hindeuten.
- Fotodokumentation der vollständigen Pflanze(n) und/oder des Zubehörs bzw. Blumentopfs; das Produkt muss vollständig ersichtlich sein. Detail- und Nahaufnahmen sind zulässig.
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